Wer eine Illustration in Auftrag gibt, ist noch nicht dazu berechtigt, sie auch zu verwenden. Das mag zunächst seltsam klingen, ist bei näherer Betrachtung aber ganz logisch: Stellen wir uns vor, wir möchten mit der Bahn von Potsdam nach Berlin fahren wollen. Dann kaufen wir natürlich kein Ticket für ganz Deutschland, sondern nur für die gewünschte Strecke. Nutzungsrechte legen also den Rahmen fest, in dem eine Illustration verwendet werden darf. Diese Rechte lassen sich staffeln. Wenn Du eine Illustration auf einer Postkarte abdrucken möchtest, zahlst du weniger, als wenn du sie auf Postkarten, in einem Buch und außerdem noch online nutzen möchtest. Der Gesamtpreis für eine Illustration setzt sich deshalb aus einem Werkehonorar und den Nutzungsrechen zusammen.
Ein weiteres Argument für Nutzungsrecht ist, dass du als Auftraggeber die Illustration vervielfältigen kannst. Du ziehst also einen Mehrwert aus ihr, obwohl ich als Urheberin nur einmal tätig wurde. Anders verhält es sich, wenn Du etwa ein Sofa einkaufst – das geht komplett in Deinen Besitz über, du kannst es aber nicht verfielfältigen. Für jedes weitere Sofa müsstest du nochmmal neu bezahlen.